Fragen und Antworten
Warum ist dieses Gesetz für unseren Kanton so wichtig?
Der Kanton Solothurn hat grossen Nachholbedarf bei bezahlbaren Betreuungsangeboten, worunter die Familien, die Wirtschaft und die Gemeinden leiden. Derzeit entscheidet jede Gemeinde selbst, ob und wie sie die familienergänzende Kinderbetreuung finanziert. Ob sich Eltern Betreuung leisten können, hängt also vom Angebot der jeweiligen Gemeinde ab.
Es braucht eine familienfreundliche Lösung, die mehr Eltern den Zugang zur Betreuung ermöglicht – unabhängig von der Gemeinde. Auch Kinder sollen nicht benachteiligt werden, nur weil sie in einer bestimmten Gemeinde leben.
Der Kanton Solothurn liegt bei der Betreuungsquote deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt. Ein kantonales Grundmodell mit einkommensabhängigen Betreuungsgutscheinen für alle Gemeinden wäre familien- und wirtschaftsfreundlich und würde für mehr Chancengleichheit sorgen.
Erhalten alle Familien dieselbe Unterstützung?
Nein. Die Höhe des Betreuungsgutscheins hängt vom Einkommen, Vermögen und der Familiensituation ab – zum Beispiel von der Anzahl Kinder oder ob jemand alleinerziehend ist. Familien mit tiefem Einkommen erhalten mehr Unterstützung als solche mit hohem Einkommen.
Erhalten Familien nur Betreuungsgutscheine, wenn ihr Kind in einer Kita ist?
Nein. Betreuungsgutscheine gibt es nicht nur für Kitas. Auch Tagesstrukturen wie Horte oder Mittagstische sowie Tagesfamilien, die einer anerkannten Tagesfamilienorganisation angeschlossen sind, gehören dazu. Entscheidend ist, dass die Betreuungseinrichtung anerkannt ist. Somit ist auch die Qualität gewährleistet.
Warum stärkt dieses neue Gesetz auch die Wirtschaft?
Das neue Modell erleichtert es Eltern, berufstätig zu sein. Heute lohnt es sich für viele kaum, wenn beide Eltern arbeiten – die Betreuungskosten sind zu hoch. Die finanzielle Entlastung durch Betreuungsgutscheine ermöglicht es, das Arbeitspensum zu erhöhen oder nach einer Pause wieder einzusteigen.
Zudem macht ein verlässliches Betreuungssystem den Kanton Solothurn attraktiver für Familien – als Wohn- und Arbeitsort. Das stärkt die regionale Wirtschaft und den Fachkräftemarkt.
Greift das Gesetz zu stark in die Autonomie der Gemeinden ein?
Nein. Die familienergänzende Kinderbetreuung bleibt eine Aufgabe der Gemeinden. Angebote sollen weiterhin auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmt sein. Mit dem neuen Gesetz gibt es eine Mindestvorgabe bei der die Gemeinden verpflichtet sind, bei Bedarf Betreuungsgutscheine auszustellen – sie behalten aber Spielraum in der Umsetzung und können auch weiterhin eigene Massnahmen ergänzen.
Der Kanton unterstützt die Gemeinden dabei. Gleichzeitig sorgt das Gesetz für attraktivere Rahmenbedingungen in den Gemeinden, vor allem für junge Familien. Ziel ist ein modernes, bezahlbares Betreuungsangebot in allen Gemeinden – zum Vorteil der Familien, der Gemeinden und des gesamten Kantons.
Muss nun jede Gemeinde Kinderbetreuung anbieten?
Nein. Wenn ein Bedarf besteht, müssen die Gemeinden durch Betreuungsgutscheine Familien unterstützen, damit diese ein entsprechendes Angebot nützen können. Angebote werden sich dadurch dort erweitern, wo sie von Familien effektiv benötigt werden. Die Gemeinden können die Betreuung selbst, gemeinsam oder durch Vereinbarungen mit Dritten sicherstellen.
Wie viel wird das die Gemeinden kosten?
Aktuell geben die Gemeinden auf freiwilliger Basis jährlich gesamthaft bereits rund 8,8 Millionen Franken aus. Für die Gemeinden entstehen mit der vorliegenden Vorlage gesamthaft Mehrkosten zwischen 0 und 2,9 Millionen Franken.
Die Kosten variieren stark: Gemeinden mit bestehenden Angeboten tragen meist weniger oder profitieren sogar auch finanziell, da der Kanton neu 40 Prozent der Kosten übernimmt. Zudem unterstützt der Kanton Betreuungseinrichtungen, die auch Kinder mit Behinderungen betreuen, mit zusätzlichen Beiträgen.
Zudem sind Mehreinnahmen aus höheren Steuererträgen zu erwarten, die die Investitionskosten beim Kanton wie bei den Gemeinden mehr als decken werden.
Was wird es den Kanton kosten?
Die jährlichen Kosten des Kantons werden auf 5,9 bis 7,8 Millionen Franken geschätzt.
Die «massiven» Kostenzahlen – es wird von den Gegnern von 150 Mio. gesprochen – die herumgeistern sind schlicht aus der Luft gegriffen, nicht mit Fakten hinterlegt und stimmen nicht.
Führt das nicht zu grossem Aufwand für die Gemeinden?
Nein, denn der Kanton stellt die Webplattform bereit und finanziert diese. Diese Prozesse sind einfach, speditiv und unbürokratisch. Zudem können die Gemeinden besser zusammenarbeiten. Mit der Zehnjahresfrist des Gesetzes kann zudem auf Veränderungen bei den Gemeinden reagiert werden.
Ist dieses Gesetz ideologisch?
Nein, denn es gibt eine breite Unterstützung mit Vertreter:innen der FDP, SP, Mitte, Grüne, SVP und GLP. Auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen unterstützen dieses Gesetz gemeinsam.
Fazit:
Wer Fachkräfte sichern, Familien stärken und den Mittelstand entlasten will, sagt aus Überzeugung Ja zum Kita-Gesetz. Es ist eine Investition, die sich für uns alle auszahlt – heute und morgen.