Für die Gemeinden

Kanton beteiligt sich finanziell: Viele Gemeinden haben bereits eigene Betreuungsangebote oder arbeiten mit Betreuungsgutscheinen. Neu beteiligt sich der Kanton mit 40 % an den Kosten.

Flexibilität besteht: Das Gesetz legt flexible Mindeststandards fest und lässt den Gemeinden Spielraum. Sie sind weiterhin dafür verantwortlich, den Bedarf an Kinderbetreuung vor Ort zu prüfen und nur dann Massnahmen zu ergreifen, wenn tatsächlich Bedarf besteht. Die Gemeinden können weiterhin einzelne Angebote direkt fördern, etwa durch Mietvergünstigungen, Defizitgarantien oder direkte Subventionen. Es bleibt Raum für individuelle Lösungen.

Einfache Handhabung: Der Kanton stellt eine praktische Web-Applikation zur Verfügung, mit der die Gemeinden die Gesuche verwalten und Beiträge berechnen können. Das erleichtert die Arbeit vor Ort und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Mehr Steuereinnahmen: Wenn mehr Eltern dank besserer Betreuung berufstätig sind, steigt langfristig auch das Steueraufkommen. Denn mehr Menschen im Arbeitsmarkt bedeuten mehr Einkommen und damit höhere Steuereinnahmen.

Sozialhilfekosten werden gedämpft: Gleichzeitig kann die Sozialhilfe entlastet werden, weil Eltern nach einer Familienpause schneller wieder arbeiten können und weniger auf Unterstützung angewiesen sind.