Worum geht es?
Das Kita-Gesetz will die Kinderbetreuung im Kanton Solothurn verbessern. Das Gesetz sorgt dafür, dass genügend Betreuungsplätze vorhanden sind und sich Eltern die familienergänzende Kinderbetreuung finanziell besser leisten können. Die Erziehungsberechtigten bekommen von der Gemeinde einen Betreuungsgutschein, der sie je nach Einkommen und Vermögen bei der Bewältigung der Kosten unterstützt. Es handelt sich also um eine Subjektfinanzierung, bei der die Unterstützung an die Eltern fliesst und nicht wie die Objektfinanzierung an eine einzelne Institution. Damit ist ein effizienter Mitteleinsatz sichergestellt.
Viele Gemeinden arbeiten bereits mit diesem Modell. Sie behalten ihre Flexibilität bei der Umsetzung. Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Finanzierung und übernimmt 40 Prozent der Kosten. Er stellt auch das Informatiksystem zur Verwaltung der Gutscheine bereit. Die Gemeinden werden also vom Kanton unterstützt bei den Kosten und der Umsetzung.
Zudem wird in diesem Gesetz endlich die Forderung der UNO-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und der Kanton unterstützt anerkannte Betreuungseinrichtungen, die Angebote für Kinder mit Behinderung haben, mit Beiträgen.
Diese verbesserte Unterstützung macht es mehr Familien möglich, neben der Kinderbetreuung berufstätig zu bleiben – was sowohl den Familien als auch der Wirtschaft sowie den Gemeinden durch mehr Steuereinnahmen zugutekommt.